Pädagogische Familienhilfe

Der modulare Ansatz

Wozu ein modularer Ansatz?

Im § 27 des Sozialgesetzbuches VIII Absatz 1 bezieht sich der Gesetzgeber auf eine notwendige und geeignete Hilfe. Weiterhin heißt es im Absatz 2: „Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall…“. 
Ziel unseres Systems des modularen Ansatzes ist es, so viel Spielraum wie nötig zu geben, um eine maßgeschneiderte Ausgestaltung der Hilfe, wie vom Gesetzgeber gefordert, zu ermöglichen. Mit der Auswahl des Betreuungsmodells in Kombination mit unserem Leistungsspektrums kann eine Vielzahl an Variablen angeboten werden.

Die Gesamtverantwortung obliegt dabei dem öffentlichen Träger. Die Fallsteuerung erfolgt durch den oder die zuständige*n Jugendamtsmitarbeiter*in. Es entsteht eine Anerkennung unserer Seite gegenüber der Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Jugendamtes.
Nach der Auswahl der Ausgestaltung der Hilfe und der Festlegung der Arbeitsaufträge im Hilfeplanverfahren ist unser primäres Ziel eine belastbare Arbeitsbeziehung innerhalb des Hilfesystems mit allen Beteiligten aufzubauen.

Modul (Fall-)Betreuungsmodell 

Sie entscheiden sich als Jugendamtsmitarbeiter*in bei der Gestaltung der Hilfe über die sinnvolle Form der Betreuung. Ob einzelne*r Betreuer*in (Fallverantwortungsprinzip),  die Begleitung durch eine weitere Fachkraft als Co-Fallverantwortung (Co-Fallverantwortungsprinzip), die Stärkung durch eine zusätzliche Fachkraft als Tandem (Tandemperspektive), oder die Flankierung durch ein zusätzliches Modul wie der Gruppenarbeit oder Suchtberatung, bietet eine Vielzahl an individueller Anpassung an die fallbezogenen Herausforderungen. 


Die Grundlage jedes internen Fallmanagements beruht dabei auf dem Fallverantwortungsprinzip. Je nach Ausgestaltung intensiviert sich das Qualitätsmerkmal des „Vier-Augen-Prinzips“ nach Verantwortungs- und Reflexionsgesichtspunkten, der Vertretungssicherheit, der Perspektivenvielfalt und des Loyalitätsgesichtspunkts.
Die Qualitätsmerkmale aus unserem Grundgerüst mit, u.a. speziellen Räumlichkeiten, MyJugendhilfe, Schulungsangeboten, internen wie externen Reflektionsmöglichkeiten, § 8a Fachkräften, Teamsitzungen und kollegialer Beratung sowie der Verwaltung, stehen allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung.


Bei gewichtigen Anhaltspunkten, die dem Wohl des Kindes entgegenstehen, nehmen alle unsere Mitarbeiter den Schutzauftrag wahr und wirken bei der Einschätzung des Risikos mit. Bei der Abschätzungen können mehrere Fachkräfte hinzugezogen werden bzw. kann auf eine von mehreren insoweit erfahrenen Kindesschutzfachkräften zurückgegriffen werden.

Das Fallverantwortungsprinzip oder das Co-Fallverantwortungsprinzip?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nur eine Fachkraft einzusetzen. Dabei gilt für jede Anfrage des oder der Mitarbeiter*in des Jugendamtes, das zunächst eine fallverantwortliche*r Mitarbeiter*in als Kontaktperson zur Verfügung steht. Dieser bleibt Ansprechpartner in allen Belangen rund um den Fall.


Die Fachkraft arbeitet dabei nach dem Grundgedanke „wie wir arbeiten“. Dies spiegelt sich in dem Konzept „Fallverstehen in der Begegnung“ von Welter-Enderlin und Hildenbrand wider. Dieses Konzept stellt dabei das Setting dar, in dem Momente der Nähe und der Distanz zusammengeführt werden. 
In der Kombination mit einer Fallbegleitung wird die Fallverantwortung um eine Vertretungssicherheit, bzw. eine interne Fallreflexion unter Einbehaltung der Beziehungsebene, erweitert. Die Begleitung verfolgt die Entwicklung aus einem größeren Abstand als der fallverantwortlicher Mitarbeiter und bietet dadurch optimalere Bedingungen zur internen Fallreflexion. Dadurch entsteht eine Co- Fallverantwortungsebene. 


Durch die Kombination mit einem*r weiteren Betreuer*in ensteht die Möglichkeit der Tandemarbeit zweier Fachkräfte, welche es zum Beispiel ermöglicht, der Loyalitätsebene zwischen Elternebene und Kindesebene, einen Rahmen zu geben. Weiterhin können geschlechtsspezifische bzw. aufgabenspezifische Einteilungen erfolgen.

Modul Mitarbeiter*innen

Entscheiden für eine gelingende Maßnahme ist die Auswahl des passenden Mitarbeiters. Neben den zwischenmenschlichen Eigenschaften sind es oft besondere Qualifikationen die eine Passgenauigkeit für den Fall erfordern. Sie entscheiden als Jugendamtsmitarbeiter*in welche Erfordernisse für den Fall Priorität haben und können in unserem Portfolio zum Team informieren. Die passende Fachkraft bleibt über den gesamten Prozess als fallverantwortliche*r Mitarbeiter*in in allen Belangen rund um den Fall Ihr  Ansprechpartner.
Zur Auswahl des passende*n Mitarbeiter*in 
Sie benötigen noch Informationen oder wollen den Fall anonymisiert vorstellen? Wir sind bei der Auswahl behilflich! 

Modul Leistungsangebote

Sie suchen zum Adressaten der Maßnahme das passende, gesetzlich fundierte Basismodul aus, welche bei Bedarf im Einzelfall durch zusätzliche Angebote oder Schwerpunkte ergänzt werden können. >> zu den Leistungsmodulen